Hundebesitzer müssen in fast jeder Gemeinde in Deutschland ihren Hund ordnungsgemäß anmelden. Die Hundesteuer ist dabei aber nicht, wie man es eigentlich erwarten würde, an bestimmte Leistungen der Gemeinde in Bezug auf die in der Stadt lebenden Hunde gebunden (z. B. Bereitstellung von Kotbeuteln und entsprechenden Mülleimern, einer Hundeauslaufwiese), sondern wird - wie jede andere öffentlich-rechtliche Abgabe - in einen großen Geldtopf geschmissen, aus dem alle möglichen Belange der Stadt finanziert werden. Von Gemeinde zu Gemeinde ist die Höhe der Steuer unterschiedlich. Da sie jedoch Pflicht ist, musste also auch ich heute zum Bürgerbüro in Mettmann, um die kleine Bella offiziell bei der Stadt zu melden.
Zur Anmeldung seines Hundes, egal wie alt er ist, bei der Stadt muss man seine wichtigste Unterlage dabei haben: Den gelben Impfpass. Aus dem gelben Impfpass übernimmt die Stadtverwaltung zum einen die Chip- oder Tätowierungsnummer, zum anderen aber auch Name, Geburtsdatum und vorherigen Halter des Tieres.
In Bellas Fall ist die Vorbesitzerin jedoch nicht im Impfpass eingetragen gewesen, sie hatte sie auch nicht bei der Steuer angemeldet, beides vermutlich aus gutem Grund. In meinem Anmeldeformular wurde daher Bellas Züchterin als Vorbesitzerin angegeben, auch wenn ich diese nie getroffen habe.
In Mettmann ist die Steuer, wenn man sie jährlich zahlen möchte (es gibt, glaube ich, auch noch die Möglichkeiten einer vierteljährlichen oder einer quartalsweisen Zahlung), am 1. Juli des Jahres fällig - den 1. Juli haben wir nun schon eine Weile hinter uns, daher werden am nächsten 1. Juli, also 2016, die Steuern für 2015 und 2016 fällig. Hier belaufen sich die Kosten derzeit auf 93,00 Euro jährlich, sagte mir die Sachbearbeiterin.
Da Bella jedoch größer als 40 cm und schwerer als 20 kg wird, wenn sie ausgewachsen ist, gilt sie als großer Hund. Meldet man einen großen Hund an, sind dem Ordnungsamt zwei weitere Dinge beizubringen: Eine Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis.
Die Haftpflichtversicherung braucht ein Hund, falls er einen Schaden anrichtet, indem er beispielsweise im Spiel einen anderen Hund beißt und dadurch Kosten entstehen, oder aber er in der Mietwohnung eine Tür anknabbert.
Der Sachkundenachweis ist eine Bescheinigung darüber, dass der Halter in der Lage ist, einen großen Hund zu halten. Geprüft wird dies beispielsweise durch einen Tierarzt oder durch eine andere, zur Prüfung befähigte Person. Die Prüfung enthält verschiedene Fragen zum Thema Hund: Verhaltensmerkmale, Erziehungsweisen, Krankheitsverhalten etc. pp. Diese Prüfung muss man erfolgreich bestehen, um einen Sachkundenachweis zu erhalten. Am kommenden Montag werde ich meine Prüfung ablegen und darüber berichten.
Allerdings finde ich, dass sowohl Halter großer als auch Halter kleiner Hunde die Prüfung machen sollten - auch kleine Hunde können ganz fies zubeißen und vollkommen falsch erzogen werden, wenn der Halter nicht weiß, was er tut.
An Bellas Geschirr baumeln nun jedenfalls zwei Marken: Die Tasso-Marke, falls sie uns (und ich hoffe, dass das nie passiert) mal davon läuft, und die Steuermarke.
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